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Zeitarbeit für Unternehmen: Ablauf, Regeln, Anbieterwahl

Von Max Braunleder · Aktualisiert am

Aus diesem Artikel
KostenFaktor 1,5–2,5 auf den StundenlohnWas kostet Zeitarbeit? Verrechnungssätze 2026 erklärt →

Höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate darf derselbe Leiharbeitnehmer in Ihrem Betrieb eingesetzt werden, beim Entgelt gilt nach neun Monaten grundsätzlich Equal Pay. Zeitarbeit heißt im Gesetz Arbeitnehmerüberlassung und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Ein Personaldienstleister (Verleiher) stellt Menschen ein, die er Ihrem Unternehmen (Entleiher) gegen Entgelt zur Arbeit überlässt. Die Beschäftigten arbeiten in Ihrem Betrieb nach Ihren Weisungen, ihr Arbeitsvertrag läuft aber mit dem Verleiher.

Für Sie als Auftraggeber eignet sich Zeitarbeit vor allem, wenn der Bedarf zeitlich begrenzt oder schwer planbar ist. Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz, den Lohn zahlt der Verleiher. Dafür übernimmt der Verleiher Rekrutierung, Lohnabrechnung und das Risiko einsatzfreier Zeiten. Die Branche ist groß und fragmentiert: Laut Lünendonk erwarten die 25 größten Anbieter für 2026 im Schnitt 6,3 Prozent Wachstum nach einem Rückgang im Jahr 2025.

Wann Zeitarbeit passt und wann eine Festanstellung

Zeitarbeit passt, wenn Sie schnell Leute brauchen, und zwar für einen absehbaren Zeitraum. Das ist etwa so bei:

Weniger geeignet ist Zeitarbeit für dauerhaft benötigte Kernfunktionen. Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Equal Pay nach neun Monaten und die laufend höheren Stundenkosten sprechen dort eher für eine Festanstellung, etwa über Personalvermittlung. Den direkten Vergleich finden Sie im Ratgeber Personalvermittlung oder Zeitarbeit.

Wie ein Zeitarbeitseinsatz abläuft: sechs Schritte

Die Schritte sind fast immer dieselben. Auf die Reihenfolge kommt es an, denn das AÜG verlangt Vertrag und Konkretisierung, bevor jemand bei Ihnen arbeitet.

GrafikSo läuft ein Zeitarbeitseinsatz ab
So läuft ein Zeitarbeitseinsatz ab
1. Bedarf beschreibenTätigkeit, Qualifikation, Dauer
2. Angebot einholenSatz je Entgeltgruppe, Zuschläge
3. Überlassungsvertragin Textform, ausdrücklich bezeichnet
4. Person konkretisierenName vor Arbeitsbeginn
5. EinsatzEinweisung, Arbeitsschutz, Stundennachweise
6. Fristen überwachen9 Monate, Zuschlagsstufen, 18 Monate
  1. Beschreiben Sie den Bedarf: Tätigkeit, Qualifikation, Arbeitszeit, Einsatzort, voraussichtliche Dauer.
  2. Holen Sie ein Angebot mit Verrechnungssatz je Entgeltgruppe, Zuschlägen und Übernahmeregelung ein.
  3. Schließen Sie den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in Textform, ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Der Verleiher erklärt darin, dass er eine Erlaubnis besitzt.
  4. Vor Arbeitsbeginn wird die Person konkretisiert, also mit Namen und Bezug auf den Vertrag benannt.
  5. Im Einsatz kümmern Sie sich um Einweisung, Arbeitsschutz und Stundennachweise. Abgerechnet wird über den Verleiher.
  6. Behalten Sie die Fristen im Blick: neun Monate für Equal Pay, die Stufen des Branchenzuschlags und 18 Monate Höchstdauer.

Die Pflichten im Einzelnen erklärt der Leitfaden AÜG-Pflichten des Entleihers.

Gesetzliche Grenzen: Erlaubnis, Höchstdauer, Equal Pay

Für Entleiher sind diese Regeln des AÜG die wichtigsten:

RegelInhaltFundstelle
ErlaubnisVerleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit§ 1 Abs. 1 AÜG
KennzeichnungVertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen, Person vorab konkretisieren§ 1 Abs. 1 AÜG
Höchstdauer18 aufeinanderfolgende Monate je Leiharbeitnehmer und Entleiher, abweichend per Tarifvertrag der Einsatzbranche§ 1 Abs. 1b AÜG
Equal PayGleichstellung beim Entgelt nach neun Monaten, mit Branchenzuschlag spätestens nach 15 Monaten gleichwertiges Entgelt§ 8 Abs. 4 AÜG
FormÜberlassungsvertrag in Textform§ 12 Abs. 1 AÜG
BauÜberlassung in Baubetriebe für Arbeitertätigkeiten grundsätzlich unzulässig§ 1b AÜG
StreikKein Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem unmittelbar bestreikten Betrieb§ 11 Abs. 5 AÜG

Verstöße haben Folgen für Sie als Entleiher. Fehlt die Erlaubnis oder die Kennzeichnung oder wird die Höchstdauer überschritten, ist der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher unwirksam und es gilt ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb als zustande gekommen (§§ 9, 10 AÜG), sofern der Leiharbeitnehmer nicht widerspricht.

GrafikWelche Fristen im Einsatz laufen
Welche Fristen im Einsatz laufen
vor ArbeitsbeginnVertrag in Textform, Person konkretisiert
nach 9 MonatenEqual Pay beim Entgelt
nach 15 Monatenmit Branchenzuschlag spätestens gleichwertiges Entgelt
nach 18 MonatenHöchstüberlassungsdauer, sofern kein abweichender Tarifvertrag

Quelle: §§ 1, 8, 12 AÜG

Welcher Tarif gilt: GVP/DGB und Branchenzuschläge

Die meisten Verleiher wenden das Tarifwerk zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und der DGB-Tarifgemeinschaft an. Seit dem 1. September 2026 liegt die unterste Entgeltgruppe bei 15,33 Euro pro Stunde, die Gruppe 9 bei 29,42 Euro. Dazu kommen in vielen Industriebranchen Branchenzuschläge, die mit der Einsatzdauer steigen, in der Metall- und Elektroindustrie von 15 Prozent ab dem ersten Tag bis 65 Prozent nach 15 Monaten. Die Zahlen und ihre Wirkung auf Ihren Preis stehen auf der Seite Zeitarbeit: Kosten und Verrechnungssätze.

Worauf Sie bei Anbietern achten: sechs Prüfpunkte

Prüfen Sie zuerst die Pflichtpunkte, dann die Qualität. Wir würden uns den Erlaubnisbescheid immer zeigen lassen, weil Ihnen ohne Erlaubnis das fingierte Arbeitsverhältnis und ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro drohen (§ 16 AÜG). Prüfen Sie im Einzelnen:

  1. Den Erlaubnisbescheid der Bundesagentur für Arbeit, mit Datum und Befristung.
  2. Die Tarifbindung (GVP/DGB) und einen Nachweis, dass Branchenzuschläge korrekt umgesetzt werden.
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft. Als Entleiher haften Sie nach § 28e SGB IV wie ein Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge.
  4. Die Kalkulation: Verrechnungssatz je Entgeltgruppe, Weitergabe der Zuschläge, Preisgleitklausel bei Tariferhöhungen.
  5. Die Übernahmeregel, also eine gestaffelte Vermittlungsvergütung, die nach einigen Monaten auf null sinkt.
  6. Die Disposition mit fester Ansprechperson, Ersatz bei Ausfall und klarer Reaktionszeit.

Die vollständige Prüfliste finden Sie in der Checkliste Zeitarbeitsfirma auswählen.

Fünf Vertragsmodelle vom Einzelauftrag bis Master Vendor

ModellWann sinnvollWorauf achten
Einzelauftrageinzelne Einsätze, kurzer VorlaufSatz je Person, Kündigungsfrist des Einsatzes
Rahmenvertragwiederkehrender BedarfPreisliste je Entgeltgruppe, Tarifanpassung, Haftung
Preferred-Supplier-Listemehrere Standorte, hoher Bedarfeinheitliche Konditionen für zwei bis fünf Anbieter
Master Vendorgroßer Bedarf, ein Hauptanbieter steuert UnterlieferantenTransparenz der Unterlieferanten-Sätze
Inhouse-Lösung (On-Site)dauerhaft viele Leiharbeitnehmer an einem OrtDienstleister-Personal vor Ort, Kosten dafür

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen wollen, hilft der Leitfaden zur Ausschreibung von Personaldienstleistern.

Fünf häufige Fehler beim Einsatz von Leiharbeit

  1. Die Person fängt an, der Vertrag kommt eine Woche später. Damit ist die Pflicht zur vorherigen Kennzeichnung und Konkretisierung verletzt.
  2. Externe Kräfte arbeiten nach Ihren Weisungen, der Vertrag heißt aber Werk- oder Dienstvertrag. Das ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
  3. Niemand dokumentiert Einsatzbeginn und Unterbrechungen, und die neun oder 18 Monate laufen unbemerkt ab.
  4. Der Verleiher braucht für Branchenzuschläge und Equal Pay Ihr Vergleichsentgelt. Bekommt er es nicht, rechnet er falsch ab.
  5. Es zählt nur der Stundensatz. Ein niedriger Satz kann aber auf einer zu niedrigen Eingruppierung beruhen. Fragen Sie nach, welche Entgeltgruppe angesetzt ist.

Zum Merken

Schließen Sie den Überlassungsvertrag in Textform ab, bevor die Person bei Ihnen anfängt, und dokumentieren Sie Einsatzbeginn und Unterbrechungen für alle Fristen.

Nächste Schritte

Klären Sie intern Dauer, Anzahl und Qualifikation. Rechnen Sie mit den Verrechnungssätzen für Zeitarbeit grob durch, was ein Einsatz kostet, und holen Sie dann zwei bis drei vergleichbare Angebote ein. Passende Verleiher in Ihrer Region können Sie über Anbieter finden anfragen.

Als Nächstes Verrechnungssätze je Entgeltgruppe, Branchenzuschläge und ihre Wirkung auf den Preis

Anbieter im Überblick: Zeitarbeit

Unabhängige Analysen mit Bewertungen von Drittportalen, alphabetisch sortiert.

Best Practices: Zeitarbeit

Recht: was sich für Zeitarbeit ändert

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Häufige Fragen

Wer ist bei der Zeitarbeit Arbeitgeber?

Arbeitgeber bleibt der Verleiher. Er zahlt Lohn und Sozialversicherung. Ihr Betrieb erteilt im Einsatz die fachlichen Weisungen und ist für den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich.

Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer im selben Betrieb bleiben?

Gesetzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung kann eine andere Dauer festlegen. Unterbrechungen von bis zu drei Monaten setzen die Frist nicht zurück.

Darf ich einen Leiharbeitnehmer fest übernehmen?

Ja. Ein Verbot der Übernahme im Überlassungsvertrag ist nach § 9 AÜG unwirksam. Zulässig ist nur eine angemessene Vermittlungsvergütung, die nach der Rechtsprechung des BGH nach der bisherigen Einsatzdauer gestaffelt sein muss.

Ist Zeitarbeit im Baugewerbe erlaubt?

Für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist Überlassung in Baubetriebe nach § 1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Es gibt enge Ausnahmen zwischen Baubetrieben.

Brauche ich für Zeitarbeit einen schriftlichen Vertrag?

Nach § 12 AÜG genügt für den Überlassungsvertrag die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail oder ein PDF ohne Originalunterschrift. Er muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein.

Quellen

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Gesamttext
  2. § 1 AÜG: Erlaubnispflicht, Kennzeichnung, Höchstüberlassungsdauer
  3. § 8 AÜG: Grundsatz der Gleichstellung
  4. § 12 AÜG: Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
  5. § 16 AÜG: Ordnungswidrigkeiten
  6. § 28e SGB IV: Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge
  7. BGH, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09 (Besprechung Hensche)
  8. GVP: Entgelttabellen Zeitarbeit (DGB/GVP-Tarifwerk)
  9. GVP: Branchenzuschläge in der Zeitarbeit
  10. Lünendonk-Liste 2026: Zeitarbeitsbranche sieht Talsohle erreicht
  11. stazzle: Was kostet ein Zeitarbeiter? Kalkulation 2026 (Anbieterangabe)
  12. heylead: Was kostet ein Leiharbeiter? (Anbieterangabe)
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Max Braunleder (2026): Zeitarbeit für Unternehmen: Ablauf, Regeln, Anbieterwahl. peoplepleaser, Stand 05. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/zeitarbeit/

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Max Braunleder

Herausgeber von peoplepleaser

Wirtschaftspsychologe und BDVT-zertifizierter Trainer. Arbeitet seit vielen Jahren an der Schnittstelle von People, Führung und Wachstum.

Interessenkonflikt: Max Braunleder arbeitet für die TAM Akademie, einen Anbieter in der Kategorie Weiterbildung & Leadership. Die TAM Akademie wird auf peoplepleaser nicht bevorzugt.