Seit dem 27. März 2002 braucht ein Personalvermittler in Deutschland keine Erlaubnis mehr, eine Gewerbeanmeldung genügt. Laut Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) gab es 4.070 Unternehmen mit Schwerpunkt Personalvermittlung und 35.329 Beschäftigte (Stand Dezember 2024).
Personalvermittlung heißt: Ein externer Dienstleister sucht und präsentiert Kandidaten, Sie stellen die passende Person selbst ein. Anders als bei der Zeitarbeit wird der neue Mitarbeiter von Anfang an Ihr Arbeitnehmer. Der Vermittler bekommt dafür ein Honorar, meist nur bei Erfolg. Weil keine Erlaubnis nötig ist, kann jeder in den Markt einsteigen. Umso genauer sollten Sie auswählen.
| Unternehmen mit Schwerpunkt Vermittlung | 4.070 |
|---|---|
| Beschäftigte | 35.329 |
| keine Erlaubnis mehr nötig | seit 2002 |
Quelle: GVP (Stand Dezember 2024)
Wann sich Personalvermittlung lohnt: vier typische Fälle
Sinnvoll ist Vermittlung, wenn Sie eine Stelle dauerhaft besetzen wollen und die eigenen Kanäle nicht reichen. Das betrifft etwa:
- Fach- und Spezialistenrollen, auf die kaum Bewerbungen eingehen
- Stellen, die schnell besetzt werden müssen, während Ihr Recruiting ausgelastet ist
- Regionen oder Berufsgruppen, in denen der Vermittler ein eigenes Netzwerk hat
- Vertrauliche Nachbesetzungen, bei denen Sie nicht öffentlich ausschreiben wollen
Für befristeten Bedarf oder unsichere Auslastung ist Zeitarbeit oft die bessere Wahl. Für Geschäftsführung und obere Führungsebenen ist Executive Search das passendere Format. Die Abgrenzung im Detail zeigt Personalvermittlung oder Zeitarbeit.
Wie ein Vermittlungsauftrag abläuft: sechs Schritte
Je genauer das Briefing am Anfang, desto weniger Schleifen kosten die späteren Schritte.
| 1. Briefing | Aufgaben, Kriterien, Gehaltsband |
|---|---|
| 2. Vertrag | Honorar, Garantie, Exklusivität |
| 3. Suche | Datenbank, Netzwerk, Active Sourcing |
| 4. Vorauswahl | Interviews, Kurzprofile an Sie |
| 5. Auswahl | Ihre Gespräche, Angebot, Verhandlung |
| 6. Einstellung und Garantie | Rechnung, ggf. Nachbesetzung |
- Im Briefing beschreiben Sie Aufgaben, Muss- und Kann-Kriterien, Gehaltsband, Standort, Arbeitszeitmodell, Ihren Auswahlprozess und die Ansprechpartner.
- Der Vertrag regelt Honorar, Fälligkeit, Garantie und Exklusivität, dazu den Umgang mit Kandidaten, die Sie schon kennen.
- Dann sucht der Vermittler in seiner Datenbank und seinem Netzwerk, per Active Sourcing und gegebenenfalls über Anzeigen.
- Er führt erste Interviews und schickt Ihnen Kurzprofile, meist anonymisiert oder mit Einwilligung der Kandidaten.
- Es folgen Ihre Gespräche, das Angebot und die Vertragsverhandlung. Gehalt und Wechseltermin moderiert oft der Vermittler.
- Mit Vertragsschluss oder Arbeitsantritt kommt die Rechnung. Scheidet die Person in der Garantiezeit aus, sucht der Vermittler nach.
Vier Vertragsmodelle von Erfolgshonorar bis Retainer
Die meisten Personalvermittler arbeiten erfolgsbasiert. Bei schwierigen Profilen kommen Mischformen vor.
| Modell | Zahlung | Für Sie | Für den Vermittler |
|---|---|---|---|
| Erfolgshonorar (Contingency) | einmalig bei Einstellung | kein Kostenrisiko ohne Ergebnis | hohes Risiko, priorisiert oft leichter besetzbare Stellen |
| Teilretainer | Anzahlung plus Restbetrag bei Erfolg | geringes Vorabrisiko, höhere Priorität | Teil des Aufwands gesichert |
| Retainer (Drittelmodell) | Raten bei Auftrag, Shortlist, Einstellung | Kosten auch ohne Besetzung | volle Kapazität, meist exklusiv |
| Pauschale | Festbetrag je Besetzung | planbar bei Volumen | lohnt nur bei vielen ähnlichen Stellen |
Das Honorar richtet sich fast immer nach dem Bruttojahreszielgehalt der Position. Wie hoch es ausfällt und wovon die Spanne abhängt, steht auf der Seite Personalvermittlung: Kosten und Honorare.
Personalvermittlung, Personalberatung oder Plattform: die Unterschiede
Am Markt gehen die Begriffe durcheinander. Schauen Sie deshalb auf die Arbeitsweise: Wer sucht wie aktiv, mit welcher Exklusivität, und wann wird bezahlt?
| Format | Typische Positionen | Arbeitsweise | Honorar |
|---|---|---|---|
| Personalvermittlung | Fachkräfte, Spezialisten, mittleres Management | Datenbank und Netzwerk, oft mehrere Vermittler parallel | meist Erfolgshonorar |
| Personalberatung / Executive Search | Führungskräfte, Geschäftsführung | Direktansprache, Alleinauftrag | laut BDU vorwiegend Retainer, im Schnitt 27,5 % des Zieleinkommens (2024) |
| Recruiting-Plattform | Fachkräfte, oft IT und Digital | Vermittlerpool oder Kandidatenpool online | erfolgsbasiert, Konditionen je Plattform |
Der BDU-Wert stammt aus der Erhebung unter Personalberatungen, die überwiegend exklusiv und auf Retainerbasis arbeiten. Für erfolgsbasierte Personalvermittlung gibt es keine vergleichbare Verbandsstatistik. Die dort genannten Spannen sind Anbieterangaben.
Woran Sie gute Vermittler erkennen: sechs Prüfpunkte
Ohne Erlaubnispflicht prüft vorab niemand die Qualität. Das müssen Sie selbst tun, und dabei helfen sechs Fragen.
- Kann der Vermittler Besetzungen in Ihrer Berufsgruppe oder Branche nennen, ohne Kundennamen preiszugeben?
- Wie sucht er, wie prüft er Kandidaten, und arbeitet er mit strukturierten Interviews und Referenzen?
- Gibt er Profile nur mit Einwilligung weiter? Unaufgefordert zugesandte Lebensläufe sind ein Warnsignal.
- Enthält der Vertrag eine klare Garantie und eine faire Regel zu bereits bekannten Bewerbern? Für Stellen, die Sie nicht beauftragt haben, sollte kein Honorar anfallen.
- Wie werden Bewerberdaten gespeichert und gelöscht?
- Wer betreut den Auftrag, und wie oft sprechen Sie über den Stand?
Ausführlich behandelt das der Ratgeber Personalvermittler beauftragen.
Rechtsregeln für Arbeitgeber: Maklervertrag, Honorar, Gutschein
Der Vermittlungsvertrag ist ein Maklervertrag. Nach § 652 BGB entsteht der Honoraranspruch nur, wenn der Arbeitsvertrag infolge der Vermittlung zustande kommt. Alles Weitere steht in Ihrem Vertrag. Lesen Sie ihn genau.
| Thema | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis | keine Erlaubnis nötig, Gewerbeanmeldung genügt | § 14 GewO, GVP |
| Honoraranspruch | entsteht bei Vertragsschluss infolge der Vermittlung | § 652 BGB |
| Kosten für Bewerber | höchstens 2.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, nur bei Erfolg | § 296 SGB III |
| Rückforderung beim Mitarbeiter | vorformulierte Klausel unwirksam | BAG, 20.06.2023, 1 AZR 265/22 |
| Vermittlungsgutschein | Arbeitsuchende können einen AVGS der Arbeitsagentur einlösen, wenn der Vermittler zugelassen ist | Bundesagentur für Arbeit |
Fünf häufige Fehler bei Vermittlungsaufträgen
- Eine vage Stellenbeschreibung. Der Vermittler schickt viele unpassende Profile, und Sie verlieren Wochen.
- Zu viele Vermittler gleichzeitig. Wenn fünf Anbieter auf Erfolgsbasis dieselben Kandidaten ansprechen, wirkt das am Markt unprofessionell. Danach wird gestritten, wer wen zuerst vorgestellt hat.
- Keine Garantieklausel. Nach § 652 BGB entsteht der Honoraranspruch mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, egal wie lange er hält. Ohne vertragliche Garantie zahlen Sie auch dann, wenn die Person in der Probezeit geht.
- Eine unklare Bemessungsgrundlage. Zählen Bonus, Dienstwagen oder Sign-on-Bonus zum Jahresgehalt? Da geht es schnell um mehrere tausend Euro.
- Lange Feedbackzeiten. Gute Kandidaten haben mehrere Angebote. Wir würden intern eine feste Rückmeldefrist vereinbaren, bevor der erste Lebenslauf kommt, weil Sie Kandidaten sonst an schnellere Arbeitgeber verlieren.
Zum Merken
Schreiben Sie Garantiezeit, Bemessungsgrundlage und eine verbindliche Feedbackfrist in den Vertrag, bevor der Vermittler mit der Suche beginnt.
Nächste Schritte
Schreiben Sie ein Briefing mit Gehaltsband und Muss-Kriterien und klären Sie, ob Sie exklusiv mit einem Vermittler arbeiten wollen. Legen Sie vorab fest, wer intern Profile sichtet und innerhalb welcher Frist Sie Rückmeldung geben. Mit einer verbindlichen Feedbackfrist kann der Vermittler Ihren Auftrag besser einplanen und Kandidaten realistische Zeiträume nennen. Kalkulieren Sie das Honorar mit der Seite Kosten der Personalvermittlung und fragen Sie zwei bis drei spezialisierte Vermittler über Anbieter finden an.
Als Nächstes Wie hoch Vermittlungshonorare ausfallen und wovon die Spanne abhängtAnbieter im Überblick: Personalvermittlung
Unabhängige Analysen mit Bewertungen von Drittportalen, alphabetisch sortiert.
Best Practices: Personalvermittlung
Recht: was sich für Personalvermittlung ändert
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Zeitarbeit?
Bei der Vermittlung wird die Person bei Ihnen angestellt und der Vermittler erhält einmalig ein Honorar. Bei der Zeitarbeit bleibt sie beim Verleiher angestellt und Sie zahlen laufend einen Stundensatz.
Muss ich zahlen, wenn ich den Kandidaten nicht einstelle?
Beim reinen Erfolgshonorar nicht. Die Vergütung entsteht nach Maklerrecht erst, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Bei Retainer- oder Teilretainer-Modellen sind vereinbarte Vorabraten unabhängig vom Ergebnis fällig.
Zahlt der Bewerber etwas an den Vermittler?
In aller Regel zahlt der Arbeitgeber. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nach § 296 SGB III höchstens 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer verlangen, und auch das nur nach erfolgreicher Vermittlung.
Darf ich die Vermittlungsprovision vom neuen Mitarbeiter zurückfordern, wenn er früh kündigt?
Nein, eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2023 (1 AZR 265/22) unwirksam. Das Risiko einer Fehlbesetzung sichern Sie über die Garantieklausel mit dem Vermittler ab.
Wie unterscheidet sich Personalvermittlung von Executive Search?
Executive Search zielt auf Führungspositionen, arbeitet meist exklusiv mit Retainer und sucht aktiv nach Personen, die nicht wechselwillig sind. Personalvermittlung deckt eher Fach- und Spezialistenrollen ab und arbeitet überwiegend erfolgsbasiert.
Quellen
- GVP: Personalvermittlung, rechtliche Rahmenbedingungen
- GVP: Personalvermittlung, Zahlen und Fakten
- § 652 BGB: Entstehung des Lohnanspruchs (Maklervertrag)
- § 296 SGB III: Vergütungen bei Arbeitsvermittlung
- Haufe: BAG-Urteil zur Provision für Personalvermittlung bei Eigenkündigung
- BDU: Personalberatungsbranche 2025 (Honorar 27,5 % des Zieleinkommens)
- Instaffo: Personalvermittlung Kosten 2026 (Anbieterangabe)
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
So zitieren Sie diesen Beitrag
Max Braunleder (2026): Personalvermittlung für Unternehmen: Ablauf, Vertrag, Auswahl. peoplepleaser, Stand 05. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/personalvermittlung/