Öffentliche Listenpreise für HR-Software liegen je Modul meist zwischen 4 und 12 Euro pro Nutzer und Monat. Für dieses Geld landet die Verwaltungsarbeit rund um Beschäftigte in einem System: digitale Personalakte, Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung, Zeiterfassung, Bewerbermanagement, Onboarding, Mitarbeitergespräche und Auswertungen.
Papierakten, Tabellen und E-Mail-Schleifen fallen weg. Die Lohnabrechnung selbst übernimmt die Software nur mit einem Abrechnungsmodul oder einer Schnittstelle zu einem Lohnsystem. Ein Ranking finden Sie hier nicht. Welche Software passt, hängt von Ihren Prozessen ab.
Drei Arten von HR-Software: Suite, Spezialtool, Payroll-integriert
Grob lassen sich drei Kategorien unterscheiden. Die Grenzen sind unscharf, weil Anbieter ihre Produkte über Module oder Partner erweitern.
| Kategorie | Was sie abdeckt | Stärken | Grenzen | Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| All-in-One-Suite | Personalakte, Abwesenheiten, Zeiterfassung, Recruiting, Performance, Auswertungen | ein Datenbestand, eine Oberfläche | Einzelmodule oft weniger tief als Spezialtools | Personio, Factorial, HRworks |
| Spezialtool | ein Prozess, etwa Zeiterfassung, Dienstplanung oder Bewerbermanagement | tiefe Funktionen für diesen Prozess | weitere Tools und Schnittstellen nötig | Clockodo (Zeiterfassung), Papershift (Dienstplanung) |
| Payroll-integriert | Lohnabrechnung als Kern, HR-Funktionen ergänzend | Abrechnung ohne Datenübergabe | HR-Prozesse oft weniger komfortabel | DATEV, P&I, ADP |
Die genannten Anbieter sind Beispiele für die jeweilige Kategorie, keine Empfehlung. Die Haufe-Marktübersicht Payroll führt unter anderem DATEV, P&I, ADP, Personio und HR-Works als Softwareanbieter mit Bezug zur Lohnabrechnung. DATEV kommt dort auf rund 14 Millionen Lohnabrechnungen pro Monat, P&I auf rund fünf Millionen Entgeltnachweise.
Was HR-Software kostet: Listenpreise pro Nutzer und Monat
Die meisten Anbieter rechnen pro Nutzer oder pro Mitarbeitenden und Monat ab. Öffentliche Listenpreise liegen je Modul meist zwischen 4 und 12 Euro. Einige Beispiele, abgerufen am 2. Oktober 2026: Clockodo nennt für die Zeiterfassung 4 bis 12 Euro pro Nutzer und Monat, Factorial gibt einen Einstieg ab 8 Euro pro Nutzer und Monat an, HRworks veröffentlicht keine Preise und berechnet mindestens 20 Nutzer.
Zu den Lizenzen kommen Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und interne Projektzeit. Die vollständige Aufstellung mit Beispielrechnung finden Sie unter Kosten für HR-Software.
Wann der Betriebsrat mitbestimmt und wie weit das BAG das auslegt
Wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat, dürfen Sie HR-Software in aller Regel nicht ohne dessen Zustimmung einführen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat mit bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
Das Bundesarbeitsgericht legt das weit aus. Es reicht, dass ein System Verhaltens- oder Leistungsdaten erhebt, die einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können. Ob der Arbeitgeber die Daten tatsächlich auswerten will, spielt keine Rolle. Im Beschluss vom 23. Oktober 2018 (1 ABN 36/18) hat das BAG eine Erheblichkeitsschwelle ausdrücklich abgelehnt; schon eine Excel-Tabelle mit Anwesenheitszeiten war mitbestimmungspflichtig.
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Wie Sie die Einführung mit dem Betriebsrat planen und was in die Betriebsvereinbarung gehört, beschreibt der Ratgeber HR-Software mit Betriebsrat einführen.
Datenschutz: Auftragsverarbeitung und Rechtekonzept
Bei Cloud-Software verarbeitet der Anbieter Ihre Personaldaten in Ihrem Auftrag. Dafür brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er muss unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen, den Umgang mit Unterauftragnehmern und die Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende regeln.
Prüfen Sie zusätzlich das Rollen- und Rechtekonzept. Führungskräfte sollen nur die Daten ihres Teams sehen, Gesundheitsdaten wie Krankmeldungen gehören in einen eng begrenzten Bereich.
Aufbewahren und löschen: Fristen je Datenart
Die Software muss Daten aufbewahren und rechtzeitig löschen können. Wie lange, hängt von der Datenart ab.
| Datenart | Frist |
|---|---|
| Lohnkonten | nach § 41 Abs. 1 EStG bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die letzte eingetragene Lohnzahlung folgt |
| Steuerlich relevante Unterlagen | nach § 147 AO, Buchungsbelege etwa acht Jahre |
| Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten | nicht länger, als es für die Abwehr möglicher Ansprüche nötig ist |
Für die elektronische Aufbewahrung gelten die GoBD des Bundesfinanzministeriums. Nach deren Randnummer 21 bleibt allein das Unternehmen für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlich, auch wenn Aufgaben an Dritte ausgelagert sind. Fragen Sie deshalb, ob die Software Löschfristen je Dokumententyp automatisch steuert.
AI Act: wann KI-Funktionen als Hochrisiko-KI gelten
HR-Systeme bringen zunehmend KI-Funktionen mit, etwa zum Sortieren von Bewerbungen. Die KI-Verordnung der EU stuft in Anhang III Nr. 4 KI-Systeme als hochriskant ein, die zur Einstellung oder Auswahl von Personen verwendet werden, insbesondere zum Analysieren und Filtern von Bewerbungen und zum Bewerten von Bewerbern. Gleiches gilt für Systeme, die Beförderungen, Kündigungen oder Leistungsbewertungen beeinflussen.
Die Pflichten für solche Hochrisiko-Systeme gelten nach dem Digital-Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, ab dem 2. Dezember 2027. Fragen Sie Anbieter schon jetzt, welche Funktionen KI nutzen und ob sie unter Anhang III fallen. Details zu Fristen und Betreiberpflichten stehen im Beitrag AI Act im HR.
Arbeitszeiterfassung: was das BAG verlangt
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen. Das BAG hat am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst werden kann. Wie die Erfassung konkret aussehen muss, hat der Gesetzgeber bisher nicht abschließend geregelt. Den aktuellen Stand finden Sie unter Arbeitszeiterfassung: Rechtslage.
| 23.10.2018 | BAG: keine Erheblichkeitsschwelle bei der Mitbestimmung |
|---|---|
| 13.09.2022 | BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung |
| 27.07.2026 | Digital-Omnibus zum AI Act in Kraft |
| 02.12.2027 | Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa im Recruiting |
Quelle: BAG 1 ABN 36/18, BAG 1 ABR 22/21, KI-Verordnung (Digital-Omnibus)
Die Auswahl in sechs Schritten
Wir würden mit den eigenen Prozessen anfangen und Demos erst danach vereinbaren, weil sich Anbieter sonst nicht an Ihren Fällen messen lassen. Die Reihenfolge:
| 1. Prozesse aufnehmen | Was kostet heute Zeit oder ist fehleranfällig? |
|---|---|
| 2. Anforderungen trennen | Muss von Wunsch unterscheiden |
| 3. Lohnabrechnung klären | Software, Steuerberater oder Lohnbüro |
| 4. Früh einbinden | Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte |
| 5. Demos mit Testfällen | zwei bis drei Anbieter |
| 6. Gesamtkosten vergleichen | über mindestens drei Jahre |
- Prozesse aufnehmen, die heute Zeit kosten oder fehleranfällig sind.
- Muss-Anforderungen von Wunsch-Anforderungen trennen.
- Schnittstelle zur Lohnabrechnung klären: eigene Software, Steuerberater oder Lohnbüro.
- Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten früh einbinden.
- Zwei bis drei Anbieter mit eigenen Testfällen vorführen lassen.
- Gesamtkosten über mindestens drei Jahre vergleichen.
Den ausführlichen Ablauf beschreibt der Leitfaden HR-Software auswählen im Mittelstand.
Zum Merken
Binden Sie Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte ein, bevor Sie Demos vereinbaren, und lassen Sie Anbieter mit Ihren eigenen Testfällen vorführen.
Nächste Schritte
- Kosten kalkulieren: Was HR-Software kostet
- Lohnabrechnung extern vergeben: Payroll-Outsourcing im Überblick
Bewertungen im Vergleich: HR-Software
Bewertungen von Kundinnen und Kunden auf Drittportalen, alphabetisch. Stand 03. Oktober 2026. Wir vergeben keine eigene Note.
| Anbieter | OMR Reviews | Capterra | G2 | Trustpilot |
|---|---|---|---|---|
| Factorial | 4,0 (295) | 4,3 (320) | 4,4 (110) | 4,4 (879) |
| HRworks | 4,6 (228) | 4,6 (35) | – | – |
| JOIN | 3,9 (16) | 4,6 (112) | – | 4,4 (148) |
| Kenjo | 3,8 (45) | 4,2 (56) | 4,8 (7) | – |
| Personio | 4,3 (371) | 4,3 (318) | 4,4 (1.023) | 4,1 (332) |
| rexx systems | 4,2 (101) | 3,9 (38) | – | 4,0 (3) |
| SAP SuccessFactors | 3,5 (20) | 4,0 (294) | – | – |
| Workday | 3,9 (38) | 4,5 (1.774) | – | – |
In Klammern: Anzahl der Bewertungen. Wenige Bewertungen sind wenig aussagekräftig. „–“ heißt: kein Profil, keine Bewertungen oder nicht abrufbar.
Anbieter im Überblick: HR-Software
Unabhängige Analysen mit Bewertungen von Drittportalen, alphabetisch sortiert.
Best Practices: HR-Software
Recht: was sich für HR-Software ändert
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen HR-Software und Lohnsoftware?
Lohnsoftware rechnet Entgelte ab und übermittelt Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung. HR-Software verwaltet Personaldaten und Prozesse wie Urlaub, Zeiterfassung oder Bewerbungen und übergibt die abrechnungsrelevanten Daten an die Lohnsoftware oder ein Lohnbüro.
Braucht ein kleiner Betrieb überhaupt HR-Software?
Eine Pflicht gibt es nicht. Sobald Urlaubsanträge, Arbeitszeiten und Dokumente über mehrere Tabellen und Postfächer verteilt sind, steigt das Risiko für Fehler und Datenschutzverstöße, und dann wird eine Software meist wirtschaftlich.
Darf HR-Software in der Cloud laufen?
Ja, wenn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht und die Anforderungen an Drittlandübermittlungen erfüllt sind. Fragen Sie nach Serverstandort und Unterauftragnehmern.
Ist eine Excel-Liste mit Arbeitszeiten auch mitbestimmungspflichtig?
Ja, nach dem BAG (Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABN 36/18) kann auch Standardsoftware wie Excel eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein. Eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht.
Gibt es auf peoplepleaser ein Ranking der besten HR-Software?
Nein. Wir erklären Kategorien, Kosten und Pflichten und nennen Anbieter nur als Beispiele. Wie wir sortieren, steht auf der Methodik-Seite.
Quellen
- § 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte
- BAG, Beschluss vom 23.10.2018, 1 ABN 36/18
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung)
- Haufe: Marktübersicht Payroll, Dezember 2023
- Factorial: Preise (abgerufen 02.10.2026)
- HR WORKS: Preise (abgerufen 02.10.2026)
- Clockodo: Preise (abgerufen 02.10.2026)
- Papershift: Preise (abgerufen 02.10.2026)
- § 41 EStG: Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
- § 147 AO: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- BMF-Schreiben vom 28.11.2019 zu den GoBD (PDF, IHK München)
- KI-Verordnung, Anhang III (Textfassung artificialintelligenceact.eu)
- FGS: EU AI Act, was ab dem 2. August 2026 gilt und was verschoben wurde
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), EUR-Lex
So zitieren Sie diesen Beitrag
Max Braunleder (2026): HR-Software: Kategorien, Kosten und Pflichten im Überblick. peoplepleaser, Stand 05. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/hr-software/